AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der fomacon Management GmbH, Düsseldorf

Bei unseren Verträgen werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.

1. Allgemeines

Aufträge von fomacon werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers oder Auftragnehmers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt werden.

2. Leistungen von fomacon

  1. Die Tätigkeit von fomacon besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
  2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von fomacon empfohlenen oder mit fomacon abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn fomacon die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
  3. Der konkrete Inhalt und Umfang der von fomacon zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird fomacon den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch fomacon auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
  4. fomacon legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist fomacon nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von fomacon Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
  5. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Soweit diese erbracht werden besteht Einigkeit, dass die Leistungserbringung nicht von fomacon, sondern dem jeweiligen Lieferanten (Steuerberater oder Rechtsanwalt) erbracht werden. fomacon haftet für eventuelle, von diesem verursachte Schäden nur bis zur Höhe der jeweiligen Berufshaftpflichtversicherung des zur Berufsverschwiegenheit bestimmten Beraters. fomacon hat das Recht, den Auftraggeber / Auftragnehmer zur Geldtmachung eventueller Ansprüche unmittelbar an den jeweiligen Berater (Steuerberater oder Rechtsanwalt) zu verweisen.
  6. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von fomacon gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von fomacon und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der fomacon einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von fomacon für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt fomacon die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
  2. Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von fomacon die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist fomacon nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann fomacon dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
  3. Der Auftraggeber stellt fomacon eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zustellen.

4. Vergütung

  1. Die Leistungen von fomacon werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei fomacon geltenden Tagessätzen / Stundensätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
  2. fomacon ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung beginnt nach Ausgleich der ersten Vorschussrechnung.
  3. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von fomacon nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist fomacon berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann fomacon nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann fomacon dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
  4. Zeit-und Vergütungsprognosen von fomacon in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von fomacon nicht beeinflusst werden können.
  5. Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder Vergütungsumfangs auf Umständen, die vom Auftraggeber zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von fomacon zu vergüten. Dasselbe gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen.
  6. Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber nach Information durch BGC ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.

5. Zahlungsmodalitäten

  1. Beider mit fomacon vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
  2. Die Rechnungen von fomacon werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von fomacon angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von fomacon angegebene Konto zu überweisen.
  3. Es wird vereinbart, dass die fomacon während der Geltungsdauer des abgeschlossenen Auftrages zur Einziehung der ihr zustehenden Vergütung im Lastschrifteinzugsverfahren befugt ist. Insoweit wird die fomacon dem Kunden eine SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung zur Verfügung stellen, die unterschrieben zurück zu reichen ist.
  4. Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von fomacon, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.
  5. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug, einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 9% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.
  6. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

6. Haftung

  1. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  2. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von fomacon empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn fomacon die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
  3. fomacon haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens 50.000 EUR, begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder die Verletzung von Kardinalpflichten beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
  4. Die Haftung von fomacon entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber fomacon gerügt wurden.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen  - zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungenwird ausgeschlossen. Die Schriftform bei Vertragserweiterungen ist gewahrt, wenn eine mündlich vereinbarte Erweiterung textlich bestätigt wird und der Auftraggeber dieser Bestätigung nicht unverzüglich widerspricht.
  2. Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
  3. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Düsseldorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Düsseldorf vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

Stand: 25.04.2019

fomacon Management GmbH
Mörsenbroicherweg 191 in 40470 Düsseldorf
Geschäftsführer Jan Schmied
AG Düsseldorf HRB 80174

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